Kann man eine Strafe bekommen, wenn keine Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden ist?
Ja, man kann ein Bußgeld erhalten, wenn keine Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden ist und dadurch die Sicht beeinträchtigt wird. Eine verschmutzte Windschutzscheibe kann als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet werden.