Der Paint & NonPaint Store mit dem größten Sortiment in Europa! Das größte Sortiment in Europa!

AGB

Geltungsbereich

  1. Allgemeines. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Driessen International – im Nachfolgenden als Lieferant bezeichnet - und den Vertragspartnern.
  2. Abweichende Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner haben bei weiteren Bestellungen keine Gültigkeit.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages und der Lieferbedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln werden jedoch durch solche wirksamen Klauseln ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klauseln am nächsten kommen. Das Entsprechende gilt für etwaige Lücken.
  5. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller die Lieferungsbedingungen als rechtsverbindlich für die Rechtsbeziehungen mit dem Lieferanten an. Wir empfehlen, diese Geschäftsbedingungen auszudrucken, aufzubewahren und bei nachfolgenden Bestellungen zu prüfen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Geschäftsbedingungen bei Notwendigkeit angepasst werden müssen, konform zur Prozedur in Artikel 1.3.
  6. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen bei Notwendigkeit anzupassen und die geänderte Version auf der Internetseite bekannt zu machen.
  7. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Berkel en Rodenrijs (Niederlande). Der Lieferant wird bei der IHK geführt unter der Nr.24.239203.

Angebot / Auftragserteilung

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und müssen als Ganzes gesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich hiervon abgewichen wurde. Verbindlich für den Umfang von Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
  2. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant diesen schriftlich bestätigt.
  3. Im Angebot abgebildete Artikel, sowie Zeichnungen, Maße und Gewichte gelten, sofern nicht anders vereinbart, annähernd. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
  4. Der Lieferant ist nicht zur Nachlieferung von bereits gelieferten Produkten, wenn diese nicht mehr produziert oder aus dem Verkaufsprogramm des Lieferanten herausgenommen wurden.

Preise

  1. Die wiedergegebenen Preise auf https://www.nonpaints.com/de/ enthalten die deutsche Mehrwertsteuer.
  2. Bei Aufträgen wird ein Beitrag zu den Fracht – und Bearbeitungskosten nach der zur Zeit der Bestellung geltenden Regelung des Lieferanten in Rechnung gestellt.
  3. Montagen oder Installationsarbeiten und Einrichtungen gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden gesondert berechnet.
  4. Veränderungen bei Einkaufspreisen, Lohn – und Materialkosten, Sozialkosten und steuerliche Veränderungen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und andere Kosten, die Einfluss haben auf den abgeschlossenen Kaufvertrag, geben dem Lieferanten das Recht die Preise entsprechend zu ändern. Ändert der Lieferant den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages, hat der Vertragspartner das Recht des Rücktrittes von diesem Kaufvertrag.
  5. Für Lieferungen außerhalb der EU (wie der Schweiz) sind Einfuhrzölle und zusätzliche Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

Lieferung

  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen in jedem Fall wir.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Lager / Lieferant, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde auf Gefahr des Versenders.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm gekauften Sachen abzunehmen, wenn sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Vertragspartner die Annahme verweigert, oder fahrlässig Instruktionen oder Informationen versäumt, die zur Lieferung erforderlich sind, werden die Sachen maximal vier Wochen zu Lasten des Lieferanten zur Verfügung gehalten. Der Vertragspartner trägt in diesem Fall die zusätzlich entstehenden Kosten, in jedem Fall die Lagerkosten.

Lieferzeit

  1. Lieferzeit für das deutsche Festland beträgt 1-2 Tage.
  2. Maßanfertigungen, Palettenware und Bestellprodukte haben abweichende Lieferzeiten.

Teillieferungen

  1. Der Lieferant ist berechtigt, verkaufte Ware in Teillieferungen zu versenden. 

Transport / Risiko

  1. Der Versender trägt das Risiko bei Transport und Versand bis zur Zustellung der Ware.
  2. Der Vertragspartner tragt die unmittelbaren Kosten bei einer Rücksendung der Waren.

Eigentumsvorbehalt

  1.  Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
  3. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Gerät der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und die Sache wieder an sich zu nehmen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Sache weiter zu verkaufen oder an Dritte weiter zu geben.

Bezahlung & Sicherheit

  1. Rechnungen müssen innerhalb 7 Tagen ab Lieferungsdatum auf eine vom Lieferanten angegebene Weise beglichen werden.
  2. Bezahlt werden muss in der vereinbarten Valuta, ohne Verrechnung, Kürzung oder Aufschub, aus welchen Gründen auch immer.
  3. Im Falle überfälliger Zahlung berechnen wir 1,5% Zinsen pro (Teil des) Monat(s) mit einem Minimum der gesetzlichen Zinsen pro Jahr.
  4. Im Falle von Zahlungsversäumnis, Liquidation, Konkurs oder Zahlungsaufschub des Vertragspartners werden alle Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners sofort fällig, ungeachtet ob der Lieferant bereits fakturiert oder Vorfinanzierung geleistet hat. Der Lieferant ist berechtigt die weitere Ausführung des Vertrages aufzuschieben um dann zur Lösung des Vertrages überzugehen. Das Recht des Lieferanten auf Schadenvergütung bleibt dabei bestehen.
  5. Im Fall von Zahlungsversäumnis werden dem Vertragspartner außergerichtliche Inkassogebühren in Rechnung gestellt.
  6. Der Lieferant ist immer berechtigt alle nicht einklagbaren oder unter Voraussetzung bestehenden Ansprüche zu verrechnen mit nicht einklagbaren Gegenforderungen des Vertragspartners an den Lieferanten. Im Falle, dass die Forderung des Lieferanten an den Vertragspartner noch nicht einklagbar ist, macht der Lieferant von seiner Verrechnungsberechtigung kein Gebrauch, es sei denn, dass auf die Gegenforderung des Vertragspartners Beschlag gelegt wird oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Lieferant wird den Vertragspartner, wenn möglich, sofort vom Gebrauch seiner Verrechnungsmöglichkeit in Kenntnis setzen.
  7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, beim ersten Ersuchen des Lieferanten unverzüglich hinreichend in der durch den Lieferanten gewünschten Form Sicherheit zu stellen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Sofern der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach kommt, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtung auszusetzen.
  8. Wenn der Vertragspartner einem Ersuchen , wie im vorstehenden Artikel beschrieben, nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnungszustellung Folge leistet, werden seine Verpflichtungen unverzüglich einklagbar.

Haftung

  1. Wenn der Lieferant zurechenbar seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er ausschließlich für die ersetzende Schadensvergütung, d.h. für die schuldig gebliebene Lieferung haftbar gemacht werden. Der Lieferant ist nicht haftbar für weitere Schäden wie: 
    1. Indirekte Schäden
    2. Folgeschäden
    3. Entgangener Gewinn
    4. Terminüberschreitungen
    5. Schaden durch den Einsatz mangelhafter Mitarbeit, Information oder Materialien durch den Vertragspartner
    6. Schäden durch Informationen oder Empfehlungen deren Inhalt nicht ausdrücklich Teil einer schriftlichen Vereinbarung darstellen.
  2. Die Haftung für Minderlieferungen wird begrenzt auf den Rechnungsbetrag, den der Lieferant in Rechnung gestellt hat.
  3. Der Anspruch des Vertragspartners auf Bußgeld oder Schadenvergütung entsteht erst dann, wenn der Vertragspartner den entstandenen Schaden dem Lieferanten schnellstmöglich schriftlich gemeldet hat.
  4. Jede Forderung auf Zahlung eines bedungenen Bußgeldes oder Schadenvergütung erlöscht ein Jahr nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld einklagbar wurde oder der Schaden entstand, wenn nicht eine rechtskräftige Forderung in der genannten Zeit erfolgt.
  5. Der Vertragspartner bewahrt den Lieferanten vor allen Schäden, die dem Lieferanten entstehen können infolge Ansprüche Dritter in Verbindung mit durch den Lieferanten gelieferte Ware.

Mängel / Klagetermine

  1. Der Vertragspartner muss die Ware bei Anlieferung dahingehend prüfen, ob die Ware dem Kaufvertrag entspricht:
    1. Ob die richtige Ware geliefert wurde
    2. Ob Menge und Anzahl mit dem Kaufvertrag übereinstimmen
    3. Ob die gelieferte Ware den Ansprüchen bei normalen Gebrauch und/oder Handelszweck genügt.
  2. Werden sichtbare Mängel oder Fehler festgestellt, muss der Vertragspartner diesen Missstand innerhalb von zwei Tagen dem Lieferanten schriftlich melden.
  3. Nicht sichtbare Mängel muss der Vertragspartner innerhalb zehn Tagen nach Lieferung, zumindest, wenn die Feststellung nach billigem Ermessen möglich war, schriftlich und begründet unter Bekanntgabe der Rechnungsnummer dem Lieferanten melden.
  4. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von fünf Tagen dem Lieferanten schriftlich zu melden.
  5. Wenn der Vertragspartner über Mängel und Beschwerden innerhalb der genannten Termine keine Meldung erstattet, wird dieses Anliegen nicht behandelt und seine Rechte verfallen.
  6. Mögliche Forderungen und begründete Reklamationen an Waren, die nicht dem Auftrag entsprechen, verjähren innerhalb eines Jahres nach der Auslieferung.

Garantie

  1. Die Garantie wird wirksam bei Lieferung im Sinne des Artikels 5.
  2. Der Garantieumfang enthält, dass Waren, die Material und/oder Konstruktionsfehler zeigen, kostenlos repariert oder ersetzt werden, die zur Reparatur notwendigen Ersatzteile zur Verfügung gestellt oder die betroffene Sache ersetzt wird, abhängig und gemäß der beim Lieferanten geltenden und gebräuchlichen Regelung.
  3. Nicht unter die Garantie fallen Mängel an Waren, die durch normalen Verschleiß entstanden sind oder durch Umstände, die nicht durch den Lieferanten zu verantworten sind.
  4. Die Garantie erlöscht, wenn die Sache falsch oder unsachgemäß eingesetzt oder verwendet wurde, oder wenn ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Lieferanten Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen wurden, es sei denn, dass diese Arbeiten unumgänglicher Bestandteil zur Inbetriebnahme der Sache sind.
  5. Wenn der Vertragspartner Anspruch erhebt auf eine durch den Lieferanten gegebene Garantie, muss der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Garantieersuchens beim Lieferanten dem Lieferanten die Möglichkeit verschaffen, an einem von ihm bestimmten Ort die betreffende Sache zu prüfen.
  6. Wenn der Lieferant auf Garantie Reparaturen vornehmen und/oder Konstruktionsfehler hat beseitigen lassen oder die betreffende Sache ersetzt hat, ist er zukünftig von seinen Garantieverpflichtungen entbunden, es sei denn der Schaden entstand vorsätzlich oder grob fahrlässig, verursacht durch den Lieferanten oder dessen Beauftragten.

Vertragsauflösung

  1. Wenn der Vertragspartner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Lieferanten nicht, nicht pünktlich oder nicht angemessen erfüllt, wie im Konkursfall, Zahlungsverzug oder Entmündigung des Vertragspartners, oder Stilllegung oder Liquidation seines Betriebes, ist der Lieferant, wenn er den Vertragspartner schriftlich in Verzug gestellt hat, berechtigt, ohne gerichtlichen Beschluss und ohne jede Verpflichtung zum Schadenersatz seine weiteren Rechte zur Ausführung des Vertrages auszusetzen. In den genannten Fällen sind alle Forderungen des Lieferanten an den Vertragspartner unverzüglich einklagbar.
  2. Wenn die Auswirkungen dieser höheren Gewalten einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag zu lösen. Der Lieferant ist in solchen Fällen zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt werden Ereignisse verstanden, die das Einhalten der Verpflichtungen durch den Lieferanten verhindern und nicht seiner Einwirkung unterliegen. Hierunter fallen Streik in Zulieferbetrieben, wilder – oder politischer Streik im eigenen Betrieb, ein allgemeiner Mangel an für das Zustandekommen der vereinbarten Lieferung benötigten Sachen oder Dienste, nicht vorhersehbare Stockungen bei Zulieferanten oder anderen Dritten, in deren Abhängigkeit sich der Lieferant befindet, allgemeine Transportprobleme, Brand, behördliche Maßnahmen wie Ein- und Ausfuhrverbot.
  2. Wenn die Auswirkungen dieser höheren Gewalten einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag zu lösen. Der Lieferant ist in solchen Fällen zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

Gültiges Recht / zuständiges Gericht

  1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Vertragspartner unterliegen dem Niederländischen Recht. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.  
  2. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berkel en Rodenrijs/Niederlande.

Persönliche Daten und Datenschutz

  1. Verwendung persönlicher Daten. Persönliche Daten jeglicher Art sowie die von Ihnen vorgegebenen Zahlungsmodi werde von uns ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrages genutzt.
  2. Der Datenschutz ist Bestandteil dieses Vertrages und indem Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, stimmen Sie gleichzeitig der Art der Verwendung Ihrer persönlichen Daten zu. Der Lieferant wird Ihre persönlichen Daten zu keinen anderen Zwecken verwenden und Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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