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Allgemeine Geschäftsbedingungen Driessen International B.V.

Artikel 1: Geltungsbereich / Salvatorische Klausel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Driessen International B.V. (auch handelnd unter dem Namen ‘CROP’) (nachfolgend: der “Lieferant“) und ihrem vertraglichen Vertragspartner (nachfolgend: der “Vertragspartner“), einschließlich Angebote und zukünftige (rechtsgeschäftliche) Beziehungen.
  2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
  3. Eine ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarte Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich für den betreffenden Vertrag. Der Vertragspartner kann hieraus keine Rechte für andere (rechtsgeschäftliche) Beziehungen ableiten.
  4. Kann sich der Lieferant aufgrund von Treu und Glauben oder wegen der unangemessenen Benachteiligung auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berufen, so erhält diese Bestimmung inhaltlich und in ihrer Tragweite eine möglichst gleichbedeutende Auslegung, sodass eine Berufung hierauf dennoch möglich ist. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
  5. Durch die Aufgabe einer Bestellung über unsere Website erklärt sich der Vertragspartner mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden; zudem bestätigt er deren Geltung bei jeder weiteren Bestellung über die Website des Lieferanten (nonpaints.com). Wir weisen darauf hin, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß dem in Artikel 1.6 beschriebenen Verfahren geändert werden können.
  6. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und die angepasste Version auf der Website des Lieferanten zu veröffentlichen.
  7. Der Lieferant hat seinen Sitz in Berkel en Rodenrijs (Niederlande) und ist unter der Handelskammernummer 24239203 registriert. Jeder Vertrag wird als in den Niederlanden abgeschlossen betrachtet.

Artikel 2: Angebote / Vertragsabschluss

  1. Jedes Angebot des Lieferanten ist freibleibend und als unteilbares Ganzes zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Gibt der Vertragspartner eine Bestellung auf, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Lieferant diese schriftlich annimmt oder mit der Ausführung begonnen hat.
  3. Gezeigte oder bereitgestellte Muster oder Modelle auch in Katalogen dienen lediglich der Orientierung oder Annäherung, ohne dass die Ware exakt diesen entsprechen muss.
  4. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, gelieferte Produkte nachzuliefern, wenn diese aus der Produktion oder dem Verkaufsprogramm genommen wurden.

Artikel 3: Preise

  1. Alle Preise verstehen sich ab Lager.
  2. Der Lieferant berechnet einen Beitrag zu Fracht- und Bestellkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Ausführung der Bestellung geltenden Regelung.
  3. Montage- oder Installationsarbeiten und entsprechende Vorrichtungen gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden gesondert berechnet.
  4. Änderungen der Einkaufs-, Lohn- oder Materialkosten, staatlicher Abgaben, Frachtkosten oder anderer Kosten, die mit der vereinbarten Leistung zusammenhängen, berechtigen den Lieferant zur Preisänderung.

Artikel 4: Lieferung & Rücksendungen

  1. Die Lieferung erfolgt gemäß der Incoterm DAP (Delivered At Place), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder Zustellung entgegenzunehmen. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme oder unterlässt er es, die zur Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren, ungeachtet Artikel 7, maximal 4 Wochen auf Kosten und Risiko des Lieferanten eingelagert. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall sämtliche Zusatzkosten, insbesondere Lagerkosten.
  3. Der Vertragspartner hat das Recht, die Bestellung oder unbenutzte Produkte innerhalb von hundert (100) Tagen nach Lieferung zu widerrufen oder zurückzusenden – ausgenommen kundenspezifische oder speziell bestellte Produkte. Eine Rücksendung ist vorab per E-Mail anzukündigen. Rücksendungen müssen unbenutzt, ungeöffnet und in der Originalverpackung erfolgen und reisen auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben.
  4. Lacke und Autolacke in individuell gemischten Farben müssen vom Kunden stets vor der Anwendung geprüft werden. Der Lieferant akzeptiert hierfür keinerlei Reklamationen oder Haftung, wenn die Lackfarbe nicht zuvor überprüft wurde.
  5. Rücksendungen sind zu richten an:
    1. CROP
    2. Singerstraat 4
    3. 2652 XC Berkel en Rodenrijs
    4. Niederlande
  6. Im Falle einer Rücksendung wird der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des ursprünglichen Zahlungseingangs erstattet.
  7. Ist ein Produkt aus irgendeinem Grund defekt, mangelhaft oder beschädigt, muss dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich beim Lieferanten gemeldet werden; andernfalls erlischt jeder Anspruch des Vertragspartners.
  8. Erweist sich der auf der Website oder in einer Preisliste angegebene Preis als fehlerhaft, können sowohl der Lieferant als auch der Vertragspartner den Vertrag vor der Lieferung auflösen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, und beide Parteien sind von ihren Verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils der Bestellung befreit.

Artikel 5: Lieferzeit

  1. Die vereinbarte Lieferzeit ist rein indikativ und gilt niemals als verbindliche Frist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart.

Artikel 6: Teillieferungen

  1. Der Lieferant ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilmengen zu liefern. Jede Teillieferung darf separat in Rechnung gestellt werden, und der Vertragspartner ist verpflichtet, jede (Teil-)Rechnung fristgerecht zu bezahlen, auch wenn weitere Lieferungen noch ausstehen.

Artikel 7: Transport / Risiko

  1. Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Lieferanten gemäß der Incoterm-Bedingung Delivered At Place, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Wird die verkaufte Ware durch den Lieferanten oder einen von ihm beauftragten Spediteur an den Vertragspartner geliefert, geht das Risiko ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Lieferanten über, auch wenn das Eigentum noch nicht übertragen wurde. Artikel 4.2 bleibt uneingeschränkt anwendbar.
  3. Sendungen mit zerbrechlichem oder empfindlichem Inhalt werden entsprechend gekennzeichnet. Der Vertragspartner wird dadurch aufgefordert, die Ware vor Annahme sorgfältig auf Schäden zu prüfen. Erfolgt dies nicht, außer bei Verbrauchern, kann nachträglich keine Reklamation bezüglich Schäden oder Mängeln geltend gemacht werden.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

  1. Die vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben dessen Eigentum, bis der Vertragspartner den Kaufpreis vollständig entrichtet hat. Bei Teillieferungen gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der gesamte Kaufpreis für die vollständige Lieferung bezahlt wurde. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen aufgrund von Pflichtverletzungen des Vertragspartners.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen nur im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verwendet werden. Bei Weiterverkauf ist der Vertragspartner verpflichtet, seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
  3. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die gelieferten Waren zu verpfänden oder sonstige Sicherungsrechte daran zu bestellen.

Artikel 9: Zahlung & Sicherheit

  1. Rechnungen des Lieferanten sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferdatum auf die vom Lieferanten angegebene Weise zu begleichen.
  2. Zahlungen sind in der vereinbarten Währung ohne Verrechnung, Skonto oder Zurückbehaltung aus welchem Grund auch immer zu leisten.
  3. Bei verspäteter Zahlung tritt der Vertragspartner automatisch in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (angebrochenem) Monat, mindestens jedoch den gesetzlichen Zins bzw. bei Nichtverbrauchern den gesetzlichen Handelszins.
  4. Bei verspäteter Zahlung, Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Vertragspartners werden sämtliche Verpflichtungen sofort fällig, unabhängig davon, ob bereits fakturiert wurde oder eine Vorfinanzierung stattgefunden hat. Der Lieferant ist berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet seines Anspruchs auf Schadensersatz.
  5. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen des Vertragspartners aufzurechnen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf erstes Verlangen ausreichende und angemessene Sicherheiten zu stellen und diese ggf. zu ergänzen. Bis dahin darf der Lieferant seine Verpflichtungen aussetzen.
  7. Erfolgt die Sicherheitsstellung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung, werden sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners sofort fällig.

Artikel 10: Haftung

  1. Die Haftung des Lieferanten für Schäden beim Vertragspartner, verursacht durch (Mängel bei) der Vertragserfüllung, durch die Mangelhaftigkeit eines Produkts oder durch sonstige Umstände einschließlich unerlaubter Handlung, ist stets auf den Kaufpreis des gelieferten Produkts oder der fehlenden Leistung beschränkt. Der Lieferant haftet niemals für weitere Schäden, insbesondere nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungsschäden.
  2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der mangelhaften Ware oder Dienstleistung begrenzt.
  3. Der Anspruch auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz entsteht erst, wenn der Vertragspartner den Schaden so bald wie möglich schriftlich gemeldet hat.
  4. Jeder Anspruch auf Schadensersatz erlischt ein Jahr nach dem schadensverursachenden Ereignis, sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
  5. Der Vertragspartner stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den vom Lieferanten gelieferten Waren stehen.

Artikel 11: Mängel / Reklamationsfristen

  1. Der Vertragspartner hat die gelieferten Waren bei Lieferung zu prüfen. Er hat insbesondere zu kontrollieren: 1: ob die richtigen Waren geliefert wurden, 2: ob Menge und Anzahl dem Vereinbarten entsprechen, 3: ob die Waren den Anforderungen für normalen Gebrauch und/oder handelsübliche Zwecke entsprechen.
  2. Nicht sichtbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. nach deren Entdeckung schriftlich und begründet unter Angabe der Rechnungsdaten zu melden.
  3. Reklamationen bezüglich Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einzureichen.
  4. Erfolgt keine Meldung innerhalb der genannten Fristen, werden Reklamationen nicht berücksichtigt und die Rechte des Vertragspartners erlöschen.

Artikel 12: Garantie

  1. Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung der Ware.
  2. Die Garantie umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch von Waren mit Material- oder Konstruktionsfehlern, nach Wahl des Lieferanten, oder die Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile gemäß den für die betreffenden Waren geltenden oder üblichen Regelungen. Ausgetauschte Waren werden Eigentum des Lieferanten und müssen zurückgegeben werden.
  3. Nicht unter die Garantie fallen Mängel aufgrund normaler Abnutzung oder äußerer Einflüsse, die nicht dem Lieferanten zuzuschreiben sind.
  4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn die Ware falsch oder unsorgfältig verwendet wurde oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten (Reparatur-) Arbeiten oder Änderungen vorgenommen wurden, außer diese sind für die Inbetriebnahme unerlässlich.
  5. Macht der Vertragspartner einen Garantieanspruch geltend, hat er den Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Anspruchs in die Lage zu versetzen, die Ware an einem vom Lieferanten bestimmten Ort zu untersuchen. Bei Nichtbefolgung erlöschen die Garantieansprüche, es sei denn, dies wäre unangemessen.
  6. Hat der Lieferant einen Mangel im Rahmen der Garantie behoben oder die Ware ersetzt, ist er vollständig von seinen Garantiepflichten befreit und zu keinerlei weitergehender Garantie oder Entschädigung verpflichtet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung. Eine Vertragsauflösung aufgrund von Material- oder Konstruktionsfehlern ist nur zulässig, wenn dem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

Artikel 13: Vertragsauflösung

  1. Erfüllt der Vertragspartner eine vertragliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, ebenso bei Insolvenz, Zahlungsaufschub, Betreuung, Stilllegung oder Liquidation seines Unternehmens, ist der Lieferant nach schriftlicher Mahnung berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und ohne Schadensersatzverpflichtung die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall werden alle Forderungen des Lieferanten sofort fällig.

Artikel 14: Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Vertragserfüllung verhindern und weder vom Lieferanten verursacht wurden noch ihm zuzurechnen sind, wie u. a. Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen (Lockdowns), Epidemien, Krieg, Terroranschläge, unvorhergesehene technische Störungen, Streiks, Importbeschränkungen oder Verzögerungen bei Zulieferern.
  2. Dauert die höhere Gewalt länger als sechs Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Lieferant schuldet in diesem Fall keinerlei Kosten- oder Schadensersatz.

Artikel 15: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Vertragspartner findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten werden ausschließlich vom Gericht in Rotterdam entschieden, es sei denn, der Lieferant wählt das Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Vertragspartners.

Artikel 16: Personenbezogene Daten & Datenschutzbestimmungen

  1. Vom Vertragspartner bereitgestellte personenbezogene Daten, wie Kontakt- und Zahlungsdaten, werden ausschließlich zur Durchführung oder Prüfung der Transaktion verwendet.
  2. Die Datenschutzbestimmungen des Lieferanten sind integraler Bestandteil dieses Vertrags. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Vertragspartner mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, wie im Datenschutzpolicie des Lieferanten beschrieben.

Berkel en Rodenrijs, Dezember 2025